Nachbehandlung
Nach operativen Eingriffen kann zur Sicherung des Operationserfolges eine intensivierte Nachbehandlung erforderlich sein. Diese kann im Rahmen von stationären oder ambulanten Rehabilitationsmaßnahmen erfolgen. Diese müssen medizinisch begründet sein und von der Krankenkasse genehmigt werden. Bei der Organisation dieser Maßnahmen stehen ihnen im Hause Sozialarbeiter zur Seite, die Sie über alle notwendigen Schritte informieren und die notwendigen Kontakte herstellen.