Auch die Intensivmedizin kann nicht alle Krankheiten heilen.
Ist eine Heilung nicht möglich, so können wir zumindest ein würdiges und schmerzfreies Sterben ermöglichen.
Sterbebegleitung
Wir sind Ihnen und Ihren Angehörigen weiterhin nahe, und wir möchten dafür sorgen, daß ein Abschied vom Leben in Ruhe und Würde möglich wird.
Unser Vorgehen orientiert sich an den Leitsätzen der Bundesärztekammer:
Grundsätze der Bundesärztekammer zur ärztlichen Sterbebegleitung
Hirntod
In Sonderfällen, z.B. bei schweren Hirnverletzungen nach einem Unfall, kann es zu einem Hirntod bei gleichzeitig erhaltener Herz-/Lungen- und Nierenfunktion kommen. Das Vorgehen ist hier genau festgelegt und richtet sich ebenfalls nach den Leitsätzen der Bundesärztekammer:
Richtlinien zur Feststellung des Hirntodes (Bundesärztekammer BÄK)
Organtransplantation
Da der Hirntod irreversibel und dem Tod des Menschen gleichzusetzen ist, kann eine Organspende in Frage kommen. Dies wird selbstverständlich jeweils mit den Angehörigen genau besprochen. Auch hier richtet sich das Vorgehen nach den einschlägigen Richtlinien:
Richtlinien zur Organtransplantation gemäß §16 Transplantationsgesetz (BÄK)
Patientenverfügung
Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht