Oft ist nach dem Krankenhausaufenthalt eine ambulante oder stationäre Rehabilitation erforderlich. Die Mitarbeiterinnen übernehmen für Sie in Absprache mit Ihren Ärzten die Antragstellung und beraten Sie bei der Auswahl der geeigneten Rehabilitationseinrichtung.
Als Anschlussrehabilitation werden ambulante und stationäre Leistungen zur medizinischen Rehabilitation bezeichnet, die im Rhamen eines vorgegebenen
AHB-Indikationskataloges innerhalb von 14 Tagen nach einer Krankenhausbehandlung beginnen und so den nahtlosen Übergang vom Krankenhaus zur Rehabilitation gewährleisten.
Die Genehmigung Ihrer Anschlussheilbehandlung hängt unter anderem davon ab, ob die Hauptdiagnose im AHB-Katalog aufgeführt ist.
Wenn die Wiedererlangung der Erwerbsfähigkeit im Vordergrund steht, werden die Kosten von Ihrer Rentenversicherung übernommen, sind Sie bereits berentet, übernimmt Ihre Krankenversicherung bei Erfüllung der Voraussetzungen die Kosten.
Eine Sonderform der Anschlussheilbehandlung (AHB) bzw. Anschlussrehabilitation (AR) ist die geriatrische Rehabilitation. Ältere Menschen sollen nach einem Unfall oder einer Krankheit so lange es möglich ist in ihrer gewohnten Umgebung leben und die Chance erhalten, aktiv am Leben teilhaben zu können. Wenn Ihr Krankenhausarzt Ihnen eine geriatrische Rehabilitation nahe legt, stellen wir bei dem zuständigen Kostenträger - in der Regel ist das Ihre Krankenversicherung - einen entsprechenden Antrag. Über dessen Genehmigung entscheidet allein der Kostenträger.