Leistungen nach Wahl

Das macht den Unterschied

Im Krankenhausbereich wird zwischen allgemeinen Krankenhausleistungen und Wahlleistungen unterschieden. 


 

Allgemeine Krankenhausleistungen sind  Leistungen, die medizinisch zweckmäßig und für eine ausreichende Versorgung notwendig sind. Sie werden dem Patienten von der gesetzlichen Versicherung erstattet.  


 

Wahlleistungen hingegen sind über die allgemeinen Krankenhausleistungen hinausgehende Sonderleistungen. Hierzu schließt der Patient einen Vertrag mit dem Krankenhaus ab, in dem die Wahlleistungen vereinbart werden. Die Kosten für die speziellen Serviceleistungen sind von den Patienten privat zu zahlen. Ob diese Kosten von einer privaten Zusatzversicherung erstattet werden, ist mit der Versicherung im Vorfeld zu klären.       

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Hier können Sie sich den Vetrag und die Patienteninformationen als PDF-Datei herunterladen.

Wahlleistungsvereinbarung Patienteninformationen