Gemäß § 14 Gefahrstoffverordnung (GefStoffV), TRGS 525 (Umgang mit Gefahrstoffen im humanmedizinischen Bereich) und Zytostatika – Richtlinie der Länder müssen alle Personen, die mit Zytostatika umgehen, einmal jährlich mündlich und arbeitsplatzbezogen unterwiesen werden.
Zum betroffenen Personenkreis gehört sowohl das ärztliche als auch das pflegerische Personal aller Stationen und Bereiche, die Zytostatika verabreichen. Die Unterweisung erfolgt durch die Apotheke und das Regionale Centrum für Tumorerkrankungen Tauber-Franken.
Die Folgeunterweisung ist für Mitarbeiter, die bereits eine Erstunterweisung hatten.
Täglich begegnen wir im Klinik-Alltag schwierigen Situationen: Umgang mit depressiven Menschen, Suchtkranke, uneinsichtige Patienten, Sterbende, suizidnahe und/oder psychotische Patienten gehören ebenso dazu wie Aufklärungsgespräche über heilbare und unheilbare Erkrankungen sowie vieles mehr.
In dem Seminar werden solche Situationen thematisiert und - wenn möglich - anhand von Rollenspielen verlebendigt.
Offenheit zum Üben und Experimentieren sind für den Seminarablauf förderlich, ausgehend von der Grundanschauung, dass letztendlich jeder nur seinen eigenen Weg zur Gesprächsfähigkeit finden kann.
Als Ergänzung bietet sich der Vortrag "Kommunikativer Zugang zu Patienten und Klienten" an.